Weber Konzepte
Ihr Energieberater aus Kölleda für Erfurt und Sömmerda

Wir unterstützen Sie bei Ihrer KfW-Sanierung und beim Neubau sowie Energieausweisen

Frank Weber aus Backleben (Kölleda) ist Ihr Energieberater – vom Energieausweis bis zur Abwicklung Ihrer KfW-Baubegleitung

Energiesparen – aber wie?

Sicher möchten Sie keine Energie verschwenden und mehr Kosten haben als unbedingt notwendig. Manchmal entpuppt sich aber die vermeintliche Investition in Energiesparmaßnahmen als Kostenfalle. Dies geschieht immer dann, wenn Aufwand und Nutzen nicht in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Hinzu kommt, dass der Staat auch viele Maßnahmen fördert, diese Förderungen aber an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Manchmal lässt sich sogar Energie und damit Kosten sparen, ohne dass man investieren muss. Wenn auch Ihnen daran gelegen ist, hinsichtlich Einsparung und Förderung auf Nummer sicher zu gehen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Informieren Sie sich unverbindlich und kostenlos über unsere Leistungen und rufen Sie uns einfach an.

Frank Weber im Gespräch

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Was bieten wir?

Energieausweise jeglicher Art

Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsenergieausweise für kleine und große Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen, hängt im Wesentlichen von der Größe Ihres Gebäudes, dem Alter und der Nutzung ab und ob alle verfügbaren Daten vorhanden sind.

Beispiel Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Bei einem Energieverbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre dargestellt. So kann sich ein potenzieller Käufer oder Mieter über die Erfahrungswerte seines Vorgängers informieren und ein Gebäude hinsichtlich seiner energetischen Qualität bewerten. Ein Energiebedarfsausweis hingegen analysiert das Gebäude umfassend anhand der Qualität der Außenwände, der Fenster, des Dachs und der Bodenplatte sowie der Heizung und ggf. Lüftungsanlage.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Wohngebäude, die der Wärmschutzverordnung von 1977 entsprechen und weniger als fünf Wohneinheiten haben, dürfen einen Verbrauchsausweis nutzen. Auch große Gebäude > 5 Wohneinheiten unabhängig des Baualters dürfen einen Verbrauchsausweis nutzen. Neubauten und Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht der Wärmeschutzverordnung nach 1977 entsprechen, müssen einen Energiebedarfsausweis erstellen. Nichtwohngebäude haben grundsätzlich freie Wahl, ob sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Die Pflicht, einen Energieausweis zu haben, ist grundsätzlich an die Neuvermietung, den Verkauf oder die Verpachtung gekoppelt. Wir empfehlen, diesen schnellstmöglich erstellen zu lassen, sobald klar ist, dass ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder vermietet werden soll. Nicht, dass der Energieausweis das letzte ist, was zum Notartermin noch benötigt wird.

Was kostet ein Energieausweis?

Wir bieten Energieverbrauchsausweise ab netto 100 € und Energiebedarfsausweise ab netto 800 € an.

Es gibt im Internet viele Angebote unter dem Suchbegriff „Kosten Energieausweis“ oder gar „Energieausweis kostenlos“. Die meisten solcher Internetangebote deutlich unter 100 Euro sind nicht seriös und nutzen oft gesetzliche Lücken. Nehmen Sie lieber die Dienste eines Energieberaters vor Ort in Anspruch, um ein ehrliches und qualitativ hochwertiges Produkt mit Rechtsicherheit zu erhalten.

Fördermittelberatung und Beantragung (KfW und BAFA) und KfW-Baubegleitung

Die KfW und das BAFA bieten viele verschiedene Fördermittel an. Dagegen stehen oft auch Überlegungen, ob es nicht sinnvoller ist, die Kosten einer energetischen Sanierung über den § 35c des Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend zu machen.

Je ambitionierter das Gebäude saniert wird, desto mehr Tilgungszuschuss kann gewonnen werden. Häufig kann der Energieberater durch eine Feinplanung bspw. eine detaillierte Wärmebrückenberechnung noch weitere Effizienzgewinne heben und so den Tilgungszuschuss optimieren.

Unsere Kosten werden durch KFW und BAFA ebenfalls gefördert. Hier liegt die Förderquote bei 50-80%.

Bei dem BAFA gibt es Zuschüsse für neue Heizungsanlagen. Je nachdem welche Heizungsanlage vorher installiert war und welche Heizungsanlage zukünftig genutzt werden soll, variiert der Zuschuss bei 10-45 % der förderfähigen Kosten. Hierbei sind einige Feinheiten zu berücksichtigen, was wir gerne für Sie übernehmen. Die Förderung erhalten Sie auch für Umfeldmassnahmen.

Gerne unterstützen wir Sie, um das optimale und kostenoptimierte Förderprogramm zu finden.

Individuelle Sanierungsfahrpläne iSFP/Projektbetreuung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP), für €162,50 in Thüringen und € 325 bundesweit die optimale Sanierungsvariante herausfinden!

Mit einem „individuellen Sanierungsfarplan (ISFP)“ erhalten Sie im Vorfeld ihrer geplanten Sanierungsmaßnahme das perfekte Instrument zur Planung und Entscheidung für die richtige Massnahme für Ihr Gebäude. Zunächst wird Ihr Gebäude von uns aufgenommen und energetisch bewertet. Hierzu bilden wir Ihr Gebäude virtuell nach und testen alle möglichen Sanierungsvarianten. Im Ergebnis bekommen Sie von uns einen Vorschlag zur Sanierung nebst Kosten- und Nutzenschätzung, sowie eine verbindliche Aussage über mögliche Förderungen zum Zeitpunkt der Erstellung des ISFP. Wir liefern Ihnen also nicht nur die Massnahmen sind deren ungefähre Kosten, sondern rechnen gleich aus, wann sich die jeweilige Maßnahme für Sie amortisiert hat. Der Clou ist, dass der Gesetzgeber bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle für einen im Vorfeld erstellten ISFP noch 5% Fördermittel aufstockt. Mit der zusätzlich gelieferten Umsetzungshilfe erhalten Sie detaillierte Ausführungsanweisungen und Tipps, damit Sie sich die Maßnahme auch maßgeschneidert vom Fachhandwerker anbieten lassen können. Hier beschreiben wir nicht nur die Massnahme an sich, sondern geben eine Materialempfehlung, bei der wir auch eine Feuchtebeurteilung vorgenommen haben um Feuchteschäden und Schimmelpilz zu vermeiden.

Für ein Einfamilienhaus entstehen für den ISFP Kosten von brutto € 1625,-. Sie jedoch erhalten lediglich eine Rechnung für die Eigenbeteiligung von €325,- da die BAFA bereits 80% der Kosten übernimmt. Falls sich das Sanierungsobjekt im Freistaat Thüringen befindet, erhalten Sie über die Verbraucherzentrale Thüringen eine weitere Erstattung des Freistaates von €162,50. Ihre Kosten sind also lediglich €162,50.*

* Gilt für Einfamilienhäsuer in Thüringen insoweit der der Freistaat Thüringen noch diese Fördermittel bereitstellt.

(Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der Betrag auf €2125,- und der verbleibende Eigenanteil auf € 212,50. Ein Kostenrisiko für Sie als Auftrageber schliessen wir vertraglich aus. Kommt der ISFP nicht zustande, haben Sie keine Kosten)

Beispiel iSFP Sanierungsfahrplan

Beispiel iSFP Umsetzungshilfe

Energieberatung für Kommunen

Auch Kommunen und gemeinnützige Unternehmen profitieren von den BAFA-Förderungen. Das BAFA fördert die Energieberatung kommunaler Nichtwohngebäude mit 80 % und sogar 95 % bei Kommunen in der Haushaltssicherung. Wir beschäftigen uns intensiv mit der Beratung von Kommunen und haben zu diesem Thema eine eigene Webseite.

Hydraulischer Abgleich

Das bewirkt ein hydraulischer Abgleich der Heizung

Als Dienstleistung bieten wir auch die Berechnung des hydraulischen Abgleichs an. Viele Firmen scheuen den Aufwand, da er nmicht zu den "typischen" Handwerksarbeiten zählt und es auch aufgrund des Fachkräftemangels oft an Zeit und Potentialen fehlt. Als Kunde brauchen Sie deshalb nicht auf die Förderung Ihrer Anlage und diese wesentliche Effizienzsteigerung verzichten. Weisen Sie Ihren Fachhandwerker auf unseren Service hin, wir begleiten Ihr gemeinsames Vorhaben gerne.

Beispielhafte Sanierungen aus den Landkreisen Sömmerda und Erfurt

Beispielhafte Sanierungen aus den Landkreisen Sömmerda und Erfurt

Sömmerda: Bei einem in die Jahre gekommenen Einfamilienhaus musste die Außenwände saniert werden. Da die Fenster schon in Eigenleistung saniert wurden, konnte die anstehende „Einzelmaßnahme Auswand“ durch die BAFA mit 20 % Zuschuss gefördert werden. Der Zuschuss war 15% Basisförderung und 5 % Bonusförderung dadurch, dass wir vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt hatten. Die Kosten des Energieberaters und des notwendigen hydraulischen Abgleichs wurden mit 50 % durch das Baubegleitungsprogamm der BAFA gefördert werden.

Erfurt: Innerhalb dieses Projekts wurde die Heizungsanlage (Öl) gegen eine moderne Pelletanlage ersetzt. Die Gesamtfördersumme für die Massnahme betrug durch den ISFP Bonus, sowie einen Innovatiosnbonus und die damals noch geltenden Zuschusshöhe mit 55% für die Maßnahme und alle Umfeldmassnahmen, sowie 50 % für die Kosten der Energieberatung.

Großrudestedt: Auch bei diesem Zweifamilienhaus wurden zwei Einzelmaßnahmen kombiniert. Außenwand und Fenster wurden zusammen ertüchtigt und aufeinander abgestimmt. Insbesondere bei den Einzelmaßnahmen „Außenwand“ und „Fenster“ ist es wichtig, vorher zu prüfen, ob beide Bauteile zueinander passen, da es ansonsten zu Feuchte und Schimmelproblemen kommen kann.

Individuellen Sanierungsfahrpläne in Thüringen

Wir erstellen durch unser Büro einen wesentlichen Anteil der Individuellen Sanierungsfahrpläne in Thüringen. Viele unserer Kunden nutzen hinter unsere Dientsleistung auch für die Antragsstellung udn Baubegleitung. Sprechen Sie uns an.

Hinweis: Die Projekte sind aufgrund der Datenschutzgrundverordnung anonymisiert. Wünschen Sie weitere Referenzen? Sprechen Sie uns gerne an.